Aktuell können nur noch Greifvögel und Wasservögel in Pflegestellen untergebracht werden.
Warum sind die Pflegestellen voll?
Die frühe, massive Hitzewelle in diesem Jahr hat die Wildvögel förmlich aus den Nestern regnen lassen. Die durch die Brut- und Setzzeit ohnehin überlasteten Pflegestellen sind durch die vielen hundert Tiere in nur wenigen Tagen völlig überrollt worden und sind nun allesamt im Aufnahmestop.
Die Pflegestellen werden größtenteils von privaten Einzelpersonen auf ehrenamtlicher Basis – und auf eigene Kosten! betrieben.
Es ist kein Geld für Angestellte vorhanden und zuverlässige, freiwillige Helfer gibt es kaum.
Geht mein Vogel nicht noch ausnahmsweise?
Nein. Die Pflegestellen können alle nur eine gewisse Anzahl Tiere aufnehmen, bevor alle Tiere nicht mehr adäquat versorgt werden können. Dies wird den Tieren dann nicht mehr gerecht und würde ein Massensterben in der Pflegestelle riskieren, daher sind die Aufnahmestops nicht verhandelbar.
Die psychische Belastung für die Pflegestellen ist enorm, keine Pflegestelle tut sich mit der Entscheidung leicht. Um die Pflegestellen daher nicht noch stärker psychisch zu belasten und den Pflegestellen nicht unnötig Zeit zu kosten, bitten wir darum die Entscheidung zu respektieren und keinen Druck auf die Pflegestellen auszuüben.
Wir haben aufgrund des psychischen Drucks in den letzten Jahren mehrere Pflegestellen verloren, es wäre ein Disaster noch mehr zu verlieren!
Sollten wir aufgrund glücklicher Zustände (ähnlich wahrscheinlich wie ein 6er im Lotto) doch im Ausnahmefall eine Unterbringungsmöglichkeit für einen Vogel haben, setzen Sie bitte alles daran eine Fahrtmöglichkeit für das Tier in die Pflegestelle zu organisieren. Wir sind aktuell alle weit über dem Limit tätig und müssen den Platz sonst an jemanden vergeben, der das Tier zur Pflegestelle bringen kann.
Was kann ich jetzt tun?
Für die ein oder andere Vogelart kann man vielleicht noch hier:
https://www.facebook.com/groups/1244601071054464
eine Pflegestelle erhalten. Sollte dort nichts zu finden sein, bleibt leider nur der Versuch der Selbstaufzucht.
Eine Anleitung für verschiedene Vogelarten finden Sie unter:
Gerne können Sie sich in diesem Fall auch an die zuständigen Behörden wenden.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Art 20a GG – Einzelnorm im Grundgesetz verankert und somit wäre eigentlich der Staat für die Sicherstellung der Versorgung zuständig. Nach wie vor liegt jedoch praktisch der gesamte Wildtierschutz auf den Schultern von Ehrenamtlichen.
Je mehr Menschen sich bei den Behörden melden und die Situation schildern, desto eher ändert sich etwas und mehr Leben können gerettet werden.
Behördliche Ansprechpartner
Bundesumweltministerium: 0 228 99-305-0
Bayerisches Umweltministerium: 0 89 9214-00
Naturschutzbehörden:
Erlangen: 09131 863283
Nürnberg: 0911 2313647
Fürth: 0911 9773 1402
Nürnberger Land: Zuständigkeiten in der Naturschutzbehörde – Landkreis Nürnberger Land
